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IHR ZUVERLÄSSIGER VERMESSUNGSDIENSTLEISTER IN NORDSACHSEN UND LEIPZIG

Katastervermessung

Vermessungsbüro Göcht

Annerose Göcht Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Sachsen Dübener Straße 107 + 04509 Delitzsch 034202/50574
Öffnungszeiten: Mo-Do: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Fr: 9:00-12:00 oder nach tel. Vereinbarung an Sonn- und Feiertagen geschlossen
nach oben alter Messingtheodolit
Leistungsspektrum
Flurstückszerlegung
Grenzwiederherstellung
Gebäudeeinmessung für das Kataster
Schlussvermessung von Wegen, Straßen
Nachholung der Abmarkung
gerichtliche Gutachten
Anträge auf Vereinigung und Verschmelzung
und Gewässern
von Flurstücken

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Annerose Göcht

SACHSEN

Die Katastervermessung, auch Liegenschaftsvermessung genannt, ist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Bundesrepublik durch entsprechende Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt wird. Im Freistaat Sachsen wird diese Aufgabe ausgesuchten Fachleuten, den sogenannten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, überlassen. Von diesen vom Land berufenen Vermessungsfachleuten werden Flurstücksgrenzen überprüft oder neu festgelegt, neue Flurstücksgrenzen gebildet, Gebäude eingemessen und Nutzungsgrenzen erfasst. Das Ergebnis dieser Vermessungen wird im Liegenschaftskataster beim zuständigen Vermessungsamt eingearbeitet und verwaltet und dient oft als Grundlage notarieller Verträge bei Kauf oder Schenkung und zur Berichtigung des Grundbuches.
Diese Vermessungen sind hoheitliche Vermessungen und werden entsprechend der geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt und abgerechnet. Wenn Sie eine der oben aufgeführten Vermessungen beantragen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen vorab gern eine Kostenschätzung.

IHR ZUVERLÄSSIGER VERMESSUNGSDIENSTLEISTER

IN NORDSACHSEN UND LEIPZIG

Katastervermessung

Alter Messingtheodolit
Leistungsspektrum
Flurstückszerlegung
Grenzwiederherstellung
Gebäudeeinmessung für das Kataster
Schlussvermessung von Wegen, Straßen
Nachholung der Abmarkung
gerichtliche Gutachten
Anträge auf Vereinigung und Ver-
und Gewässern
schmelzung von Flurstücken
Diese Vermessungen sind hoheitliche Ver- messungen und werden entsprechend der gel- tenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt und abgerechnet. Wenn Sie eine der oben aufgeführten Ver- messungen beantragen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen vorab gern eine Kostenschätzung
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Annerose Göcht Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Sachsen Dübener Straße 107 + 04509 Delitzsch 034202/50574
Öffnungszeiten: Mo-Do: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Fr: 9:00-12:00 oder nach tel. Vereinbarung an Sonn- und Feiertagen geschlossen

SACHSEN

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Annerose Göcht

Die Katastervermessung, auch Liegenschaftsver- messung genannt, ist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Bundesrepublik durch entsprechende Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundes- länder geregelt wird. Im Freistaat Sachsen wird diese Aufgabe ausge- suchten Fachleuten, den sogenannten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, überlassen. Von diesen vom Land berufenen Vermessungs- fachleuten werden Flurstücksgrenzen überprüft oder neu festgelegt, neue Flurstücksgrenzen gebildet, Gebäude eingemessen und Nutzungs- grenzen erfasst. Das Ergebnis dieser Vermessungen wird im Liegen- schaftskataster beim zuständigen Vermessungs- amt eingearbeitet und verwaltet und dient oft als Grundlage notarieller Verträge bei Kauf oder Schenkung und zur Berichtigung des Grundbuches.