IHR ZUVERLÄSSIGER VERMESSUNGSDIENSTLEISTER
IN NORDSACHSEN UND LEIPZIG
Katastervermessung
Leistungsspektrum
•
Flurstückszerlegung
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Grenzwiederherstellung
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Gebäudeeinmessung für das Kataster
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Schlussvermessung von Wegen, Straßen
•
Nachholung der Abmarkung
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gerichtliche Gutachten
•
Anträge auf Vereinigung und Ver-
und Gewässern
schmelzung von Flurstücken
Diese Vermessungen sind hoheitliche Ver-
messungen und werden entsprechend der gel-
tenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt
und abgerechnet.
Wenn Sie eine der oben aufgeführten Ver-
messungen beantragen wollen, setzen Sie sich
bitte mit uns in Verbindung. Wir erstellen Ihnen
vorab gern eine Kostenschätzung
Vermessungsbüro Göcht
Annerose Göcht
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
im Freistaat Sachsen
Dübener Straße 107 + 04509 Delitzsch
034202/50574
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 9:00-12:00 und 13:00-16:00
Fr: 9:00-12:00
oder nach tel. Vereinbarung
an Sonn- und Feiertagen geschlossen
SACHSEN
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Annerose Göcht
Die Katastervermessung, auch Liegenschaftsver-
messung genannt, ist eine hoheitliche Aufgabe,
die in der Bundesrepublik durch entsprechende
Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundes-
länder geregelt wird.
Im Freistaat Sachsen wird diese Aufgabe ausge-
suchten Fachleuten, den sogenannten Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieuren, überlassen.
Von diesen vom Land berufenen Vermessungs-
fachleuten werden Flurstücksgrenzen überprüft
oder neu festgelegt, neue Flurstücksgrenzen
gebildet, Gebäude eingemessen und Nutzungs-
grenzen erfasst.
Das Ergebnis dieser Vermessungen wird im Liegen-
schaftskataster beim zuständigen Vermessungs-
amt eingearbeitet und verwaltet und dient oft als
Grundlage notarieller Verträge bei Kauf oder
Schenkung und zur Berichtigung des Grundbuches.