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IHR ZUVERLÄSSIGER VERMESSUNGSDIENSTLEISTER IN NORDSACHSEN UND LEIPZIG

Wertermittlung

Vermessungsbüro Göcht

Annerose Göcht Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Sachsen Dübener Straße 107 + 04509 Delitzsch 034202/50574
Öffnungszeiten: Mo-Do: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Fr: 9:00-12:00 oder nach tel. Vereinbarung an Sonn- und Feiertagen geschlossen
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Annerose Göcht

SACHSEN

alter Plan einer Geschossaufmessung
Die Wertermittlung von Immobilien ist die Ermittlung von Marktwert, Verkehrswert oder Zeitwert durch ein geeignetes Schätzverfahren an einem Bewertungsstichtag. Die vorgeschriebenen Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Wertermittlungsrichtlinien bieten die Grundlage für die Ermittlung von Grundstückswerten, mit denen Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte festlegen. Aus ermittelten Verkehrswert oder Marktwert leiten Kreditinstitute den bankinternen Beleihungswert ab, der bei der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienfinanzierung eine entscheidende Rolle spielt. Gerichte greifen u. a. bei Erbstreit ebenfalls oft auf Gutachten der Wertermittler zurück.
Wertermittlung nach Sach-, Ertrags- oder Vergleichswert Beim Kauf oder Verkauf, im Zuge einer Erbaus- einandersetzung oder der Beleihung eines Grundstücks bzw. einer Immobilie, stellt sich die Frage nach dem Wert. Je nach Bedarf erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Wertgutachten. Dieses Gutachten enthält alle wichtigen Aussagen zur Lage und dem Zustand des Grundstücks oder der Immobilie. Gegebenenfalls fertigen wir ein Aufmaß. Der Preis des Gutachtens richtet sich nach dem Aufwand und kann vereinbart werden.

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Wertermittlung

Wertermittlung nach Sachwert, Ertrags- oder Vergleichswert Beim Kauf oder Verkauf, im Zuge einer Erbaus- einandersetzung oder der Beleihung eines Grund- stücks bzw. einer Immobilie, stellt sich die Frage nach dem Wert. Je nach Bedarf erstellen wir Ihnen ein dem ent- sprechendes Wertgutachten. Dieses Gutachten enthält alle wichtigen Aussagen zur Lage und dem Zustand des Grundstücks oder der Immobilie.Gegebenenfalls fertigen wir ein Aufmaß. Der Preis des Gutachtens richtet sich nach dem Aufwand und kann vereinbart werden.

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Die Wertermittlung von Immobilien ist die Ermitt- lung von Marktwert, Verkehrswert oder Zeitwert durch ein geeignetes Schätzverfahren an einem Bewertungsstichtag. Vorgeschriebenen Verfahren sind das Vergleichs- wertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Wertermittlungsrichtlinien bieten die Grundlage für die Ermittlung von Grundstückswerten, mit denen Gutachterausschüsse Ihre Bodenrichtwerte festlegen. Aus ermittelten Verkehrswert oder Marktwert leiten Kreditinstitute den bankinternen Beleihungs- wert ab, der bei der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienfinanzierung eine entschei- dende Rolle spielt. Gerichte greifen u. a. bei Erbstreit ebenfalls oft auf Gutachten der Wertermittler zurück.